Stornierungsbedingungen
Stornierungsbedingungen (Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Host Events GmbH Berlin)
Stand 31. Oktober 2024
§ 4 Stornierung durch den Reisenden, Ersatzteilnehmer
(1) Stornierung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Stornierung). Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter gegenüber unter der zu Beginn der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Der Ersatzanspruch des Reiseveranstalters ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchs bestimmt sich nach § 4 (2) dieser Reisebedingungen. Es bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Reiseveranstalter geforderte Pauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
(2) Entschädigung bei Stornierung
Im Falle einer Stornierung durch den Reisenden hat der Reisende eine Entschädigung an den Reiseveranstalter zu zahlen. Diese Entschädigung bemisst sich wie folgt:
bis einschließlich 24 Wochen vor Anreisetag: 10% des Reisepreises
bis einschließlich 6 Wochen vor Anreisetag: 50% des Reisepreises
Innerhalb von 6 Wochen vor Anreisetag erstattet der Reiseveranstalter 10% des Reisepreises an den Reisenden.
Ab dem Tag der offiziellen Anreise entfällt im Falle einer Stornierung jeglicher Entschädigungsanspruch des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter.
(3) Ersatzteilnehmer
Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Wir von HOST empfehlen zu jedem Zeitpunkt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wendet euch dazu an einen Partner eurer Wahl oder nutzt folgenden Link um bei unserem Partner Allianz eine Versicherung für euer Paket abschließen. Dies gilt aktuell nur für Teilnehmer mit deutschem Wohnsitz.
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